Meine Leistungen berechnen sich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV).
Die Verordnung sieht sowohl Wertgebühren als auch Zeitgebühren vor, die wiederum Rahmengebühren sind.
Dabei sind der Umfang, die Schwierigkeit der einzelnen Sache und die Bedeutung der Angelegenheit, also alle Umstände, zu berücksichtigen.
Sie entscheiden mit über das Honorar!
- Welche Leistungen werden von Ihnen gewünscht?
- Welche Vorarbeiten können oder wollen Sie selbst erledigen?
- Welche Dienstleistungen sind es Ihnen wert, nicht durch Sie erbracht zu werden?
- Benötigen Sie z.B. Ihre Buchhaltung nur für das Finanzamt oder auch für Ihr Mahnwesen, die betriebswirtschaftliche Auswertung nur für die Bank oder auch für Ihren "Überblick"?